Dentalphobie: Rund 70 % der Bürger treten ihren Zahnarztbesuch mit einem flauen Gefühl im Magen an, 20 % gelten als hochängstlich. Bei 5 % ist die Zahnarztangst sogar so ausgeprägt, dass eine Behandlung für die Betroffenen undenkbar ist.
Erfahre jetzt: Was sind die möglichen Ursachen einer Dentalphobie? Welche Symptome auftreten können? Und wie Du die Angst vor dem Zahnarzt überwinden kannst…
Inhaltsverzeichnis
Mögliche Ursachen
Meist assoziiert der Patient mit dem Behandlungsstuhl Schmerzen und unangenehme Prozeduren. Der Ursprung dieser Phobie kann bereits in der Kindheit liegen. Bewertet das Unterbewusstsein den ersten Zahnarztbesuch als negatives Ereignis, ist die Entwicklung einer Dentalphobie wahrscheinlich.
Symptome
Die Zahnarztangst oder Dentalphobie unterscheidet sich in ihren Symptomen nicht von anderen Phobien. In schweren Fällen kann sich die Angst bis hin zu Panikattacken steigern. Symptome wie z. B. Herzrasen, Zittern, Schwindelgefühle oder Magen-Darm-Beschwerden können die Folge sein.
Die Angst vor dem Zahnarzt überwinden
1. Offenheit
Das ehrliche Gespräch mit dem behandelnden Arzt ist der wichtigste Schritt im Kampf gegen die Angst. Der Patient wird dadurch erkennen, dass er der Situation auf dem Behandlungsstuhl nicht hilflos ausgeliefert ist und er jederzeit um eine Unterbrechung bitten kann.
Ein Zahnarzt wird sich für einen Angstpatienten mehr Zeit nehmen, ihm genau erklären was während der Behandlung passieren wird und ganz besonders darauf achten, dass der Patient durch die lokale Anästhesie keine Schmerzen spürt.
Dadurch gelingt es dem Patienten Vertrauen aufzubauen, welches hohe Erfolgschancen auf einen angstfreien Zahnarztbesuch ermöglicht.
2. Regelmäßige Kontrolluntersuchungen
Untersuchungen sollten besonders bei Angstpatienten nicht erst dann erfolgen, wenn der Betroffene bereits unter Schmerzen leidet und eine weitere Negativ-Erfahrung dadurch unumgänglich ist.
Regelmäßige Kontrolluntersuchungen sind schmerzfrei und kurzweilig. So können, trotz der direkten Konfrontation mit der Angst, nach und nach positiven Assoziationen mit einem Zahnarztbesuch verknüpft werden.
Außerdem reduzieren sie das Risiko unangenehmer Behandlungen aufgrund von unentdeckten Problematiken im Mundraum.
3. Entspannungstechniken
Angst entsteht in den Gedanken, überträgt sich aber auf den Organismus. Sie führt dazu, dass Adrenalin freigesetzt wird, wodurch Angstsymptome im Körper ausgelöst werden.
Mit einer ruhigen, kontrollierten Atmung lässt sich diesen entgegenwirken. Außerdem werden die Gedanken durch die Konzentration auf die Atmung von der angstauslösenden Situation weg gelenkt.
4. Vollnarkose
In seltenen Fällen ist trotz vorangegangener Therapie eine Behandlung nur unter Vollnarkose möglich. Diese verhindert weitere traumatische Erlebnisse für den Betroffenen und garantiert sowohl dem Arzt als auch dem Patienten eine sicherere Behandlung.
Verletzungen aufgrund von ruckartigen Bewegungen können so ausgeschlossen werden.
Wer sich für diese Art der Behandlung entscheidet, muss auch die Kosten einer Vollnarkose beim Zahnarzt in Betracht nehmen: in einzelnen Fällen bezahlen die gesetzliche Krankenkasse die genehmigten Kosten komplett, aber oft nur einen Teil.
Wenn der Betroffene durch positive Assoziationen lernt, dass der Besuch beim Zahnarzt langfristig zu seinem Wohlbefinden beiträgt, wird er Schritt und Schritt lernen seine Angst zu kontrollieren.
Extra Tipp bei Angst vor hohen Zahnarztkosten!
Bei vielen Menschen ist es nicht nur die Angst vor einem Zahnarztbesuch, die ihre Zähne und somit auch die Gesundheit gefährden können. Es ist schlichtweg auch die Angst vor zu hohen Zahnarztkosten.
Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen nur pauschal geregelte Festzuschüsse. Den Rest, muss der/die Patient/in aus der eigenen Tasche zahlen.
Die Festzuschüsse liegen bei ca. 50% für eine einfache Regelversorgung (z.B. für eine Brücke aus einer MetallLegierung ohne Goldanteil).
Bei hochwertigeren Materialien oder wenn der/die Versicherte anstelle einer Brücke ein Implantat wünscht, bleibt zwar der Kassenzuschuss gleich, doch die Behandlung wird dadurch um einiges teurere.
Versicherte, die regelmäßig zum Zahnarzt gehen, bekommen ab dem 6 Jahr (sobald sie das auch im Bonusheft lückenlos durch Stempel nachweisen können), 60% von der Krankenversicherung erstattet und ab dem 11 Jahr, sind es dann 65%.
Geringverdiener, die im Monat nicht mehr als 1.100 Euro brutto verdienen, oder Menschen die Hartz IV oder Bafög beziehen, bekommen normalerweise die Kosten für eine Regelversorgung komplett erstattet. (Hinweis: Hier bitte vorher bei der Krankenkasse zur Sicherheit immer nachfragen!)
Unser Tipp: Eine Zahnzusatzversicherung abschließen!
Um von Anfang an die Zahnarztkosten so gering wie möglich zu halten, empfiehlt es sich eine Zahnzusatzversicherung abzuschließen. Diese gibt es bereits für einen kleinen Beitrag und sie beteiligt sich an den Kosten, welche die Krankenkassen nicht übernehmen. Zusammen mit der Krankenkasse können das dann bis zu 80-90% sein.
Doch auch hier muss einiges beachtet werden!
Die ersten Leistungen von der Zahnzusatzversicherung bekommt man frühestens acht Monate nach Vertragsabschluss. Auch kann es vorkommen, dass einige Versicherer in den ersten Jahren die Leistungen etwas einschränken.
Deshalb sollte man sich mehrere Anbieter in Ruhe anschauen und einen kostenlosen Vergleich zur Zahnzusatzversicherung machen.
Alles Gute und bis zum nächsten Artikel!
Stefanie meint
Hi Caro,
vielen Dank für den hilfreichen Beitrag! Ich habe auch starke Dentalphobie und bin momentan auf der Suche nach der besten Lösung. Hier z.B. http://www.sensitive-dentists.de/zahnarztangst-ratgeber/ist-die-behandlung-in-narkose-eine-alternative-fuer-mich/ wird diskutiert, dass die Hypnose als eine Alternative zur Vollnarkose betrachtet werden kann. Übernimmt eigentlich meine Krankenversicherung die Kosten für die Hypnose oder ich muss alles selbst finanzieren?
Ich freue mich auf dein Feedback!
VG, Stefanie
Caro meint
Hallo Stefanie
Vielen Dank für deinen Kommentar. Ob die Krankenkasse die Kosten für eine Hypnose übernimmt, ist eher unwahrscheinlich, da Hypnose keine Leistung der gesetzlichen Krankenkassen und der zahnärztlichen Gebührenordnung ist (Siehe http://www.entspannt-beim-zahnarzt.de/hypnose/index.php). Dennoch würde ich mal bei der Krankenkasse nachfragen, ob es vielleicht eine Ausnahmeregelung bei Versicherten, die unter einer Zahnarztphobie leiden gibt. Kann sein, dass sich vielleicht zwischenzeitlich was geändert hat. LG Caro